Newsletter abonnieren

Mit Senden des Formulars bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@heilpraktikerschule-bayreuth.com widerrufen.

Häufige Fragen - HP Psychotherapie

Welche Voraussetzungen sind die für die Ausbildung als Heilpraktiker / Heilpraktikerin für Psychotherapie notwendig?

Für den Kursbesuch an unserer Schule sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich. Um zur Prüfung beim Gesundheitsamt zugelassen zu werden gibt es folgende Vorraussetzungen:

• Mindestalter 25 Jahre
• Abgeschlossene Hauptschulausbildung
• Keine Vorstrafen
• Frei von Suchterkrankungen
• Keine schweren körperlichen oder geistigen Krankheiten


Gibt es eine Altersgrenze für die Ausbildung?

Nein. Sie können nach bestandenem Schulabschluß mit der Ausbildung beginnen. Allerdings sollten Sie sich im Klaren darüber sein, daß die Vorraussetzung für die Prüfungszulassung das Alter von 25 Jahre ist.


Kann ich später von dem Beruf auch leben?

Ja, ganzheitliche Medizin hat Zukunft. Immer mehr Patienten suchen für sich und ihre Familien nach neuen Ansätzen, um Gesundheit zu erhalten und im Krankheitsfall naturheilkundlich therapiert zu werden. Als Heilpraktiker haben Sie die Möglichkeit, aus einer breiten Palette an therapeutischen Verfahren zu wählen und sich fortzubilden.

 


Kann man bei Ihnen als „Quereinsteiger“ in einen laufenden Kurs mit einsteigen?


Grundsätzlich ja! Allerdings haben Ihre „Kollegen“ einen Vorsprung in Sachen Lernen, d.h. Sie sollten den Stoff parallel nachlernen oder ihn hinten anhängen.


Wie sieht die Prüfungsvorbereitung aus?

Dies ist Ihre individuelle Entscheidung. Grundsätzlich ist es auch ohne spezielle Prüfungsvorbereitung möglich zu bestehen, da wir im unterricht immer wieder Prüfungsfragen mit integrieren.

Welches Material benötige ich zur Ausbildung?

Neben der empfohlenen Fachliteratur bekommen Sie von uns ausführliche Skripten zu jedem Themengebiet.


Ist es möglich, als Gasthörer den Unterricht unverbindlich zu besuchen?


Grundsätzlich können Sie gerne den Unterricht nach Terminabsprache unverbindlich besuchen. So erhalten Sie am Besten einen Eindruck.


Wann kann ich als Heilpraktiker arbeiten?

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung beim Gesundheitsamt erhalten Sie Ihre Zulassung und dürfen loslegen.


Muß ich nach der Ausbildung zur Prüfung beim Gesundheitsamt?

Nein, die Prüfung ist unabhängig von der Ausbildung.


Bin ich verpflichtet, nach der bestandenen Prüfung eine Praxis aufmachen?


Nein, aber Sie haben die Erlaubnis dafür in der Tasche.


Darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie homöopathische Medikamente verordnen?

An verschiedenen Stellen gab es die verschiedensten Antworten: Hier nun die definitive Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für
Gesundheit und Pflege:

"Das Verordnen von Arzneimitteln zur Behandlung psychischer Erkrankungen durch Inhaber einer auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkten Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilprG ist im Fall von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (§ 48 Abs. 1 und Abs. 2 AMG i. V. m. der AMVV) und Betäubungsmitteln (§ 13 BtMG) verboten. Das Arzneimittelrecht regelt die Herstellung und das In-Verkehr-Bringen von Arzneimitteln, insbesondere auch die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln. Dagegen enthält das Arzneimittelgesetz keine Regelungen zum „Verordnen“ von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Die Berechtigung zur Heilkundeausübung ist durch das Heilpraktikergesetz geregelt. Inhabern einer auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkten Erlaubnis gem. § 1 Abs. 1 HeilprG ist die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel am Patienten zur Behandlung einer psychischen Erkrankung gestattet. Zur Behandlung einer somatischen Erkrankung ist ihnen dies dagegen verboten. Es wird somit für vertretbar gehalten, wenn ein Heilpraktiker mit einer auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkten Erlaubnis nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (z. B. homöopathische Mittel) im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung verordnet oder empfiehlt. Es handelt sich hierbei nicht um eine „Verordnung“ im Sinne des Arzneimittelrechts."

In Kürze: Empfehlen ist erlaubt, das Verordnen mittels Rezept verboten!

Für weitere Fragen erreichen Sie uns per Email über das Kontaktformular oder persönlich unter 09201 / 799510.