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Häufige Fragen - FAQ

Welche Voraussetzungen sind die für die Ausbildung als Heilpraktiker / Heilpraktikerin notwendig?

Für den Kursbesuch an unserer Schule sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich. Um zur Prüfung beim Gesundheitsamt zugelassen zu werden gibt es folgende Vorraussetzungen:

• Mindestalter 25 Jahre
• Abgeschlossene Hauptschulausbildung
• Keine Vorstrafen
• Frei von Suchterkrankungen
• Keine schweren körperlichen oder geistigen Krankheiten


Gibt es eine Altersgrenze für die Ausbildung?

Nein. Sie können nach bestandenem Schulabschluß mit der Ausbildung beginnen. Allerdings sollten Sie sich im Klaren darüber sein, daß die Vorraussetzung für die Prüfungszulassung das Alter von 25 Jahre ist.


Kann ich später von dem Beruf auch leben?

Ja, ganzheitliche Medizin hat Zukunft. Immer mehr Patienten suchen für sich und ihre Familien nach neuen Ansätzen, um Gesundheit zu erhalten und im Krankheitsfall naturheilkundlich therapiert zu werden. Als Heilpraktiker haben Sie die Möglichkeit, aus einer breiten Palette an therapeutischen Verfahren zu wählen und sich fortzubilden.

Einige Optionen sind die Niederlassung als selbständiger Heilpraktiker oder als Angestellter in einem Wellness-Hotel zu arbeiten. Auch die Entwicklung in der Gesundheitspolitik und der Versicherungsbranche, die in den letzten Jahren immer mehr speziell auf den Heilpraktiker abgestimmte Produkte auf den Markt gebracht haben, unterstützen diese Entwicklung.


Kann man bei Ihnen als „Quereinsteiger“ in einen laufenden Kurs mit einsteigen?


Grundsätzlich ja! Allerdings haben Ihre „Kollegen“ einen Vorsprung in Sachen Lernen, d.h. Sie sollten den Stoff parallel nachlernen oder ihn hinten anhängen.


Wie sieht die Prüfungsvorbereitung aus?

Bereits der erste Schritt der Ausbildung geht in Richtung Prüfung. Im Laufe des Unterrichts gibt es immer wieder Vernetzungspunkte und Zusammenfassungen an denen Sie ihren Kenntnisstand überprüfen können, wie weit Sie von der "Prüfungsreife" entfernt sind. 


Hausaufgaben

Zu jedem Themengebiet gehören Fragen, die das Lernziel abfragen. Durch diese Wiederholung entsteht auch die Vernetzung mit anderen Themenkomplexen und lässt mit der Zeit ein abgerundetes Bild vom faszinierenden System des Organismus entstehen. Zudem erkennen Sie selbst Ihren Lernfortschritt und das motiviert!


Welches Material benötige ich zur Ausbildung?

Neben der empfohlenen Fachliteratur bekommen Sie von uns ausführliche Skripten zu jedem Themengebiet.


Ist es möglich, als Gasthörer den Unterricht unverbindlich zu besuchen?


Grundsätzlich können Sie gerne den Unterricht nach Terminabsprache unverbindlich besuchen. So erhalten Sie am Besten einen Eindruck.


Wann kann ich als Heilpraktiker arbeiten?

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung beim Gesundheitsamt erhalten Sie Ihre Zulassung und dürfen loslegen.


Muß ich nach der Ausbildung zur Prüfung beim Gesundheitsamt?

Nein, die Prüfung ist unabhängig von der Ausbildung.


Bin ich verpflichtet, nach der bestandenen Prüfung eine Praxis aufmachen?


Nein, aber Sie haben die Erlaubnis dafür in der Tasche.


Für weitere Fragen erreichen Sie uns per Email über das Kontaktformular oder persönlich unter 09201 / 799510.